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Autor Thema: Das Aus für 3D Schooter ???
03.04.2003 - 10:04:18

[S@W]
Dark-dings
Goulaschkanonenbeifahrer

[*. ]

new


Neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten

Das neue Jugendschutzgesetzes ist am 1. April 2003 zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten.

Das neue Jugendschutzgesetz sieht unter anderem eine Alterskennzeichnung für Computerspiele vor.

Im dem Gesetz sind erstmals das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" und das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen geführt worden.

Diese Gesetzgebung auf Bundesseite ging Hand in Hand mit einem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Nach dem Amoklauf von Erfurt waren vor allem schärfere Regelungen für Videofilme und Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Elementen notwendig geworden, die mit dem jetzt verabschiedeten Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verschärft werden.

Zudem werden in dem neuen Gesetz die bislang zersplitterte Zuständigkeiten im Jugendschutz zusammengeführt. Dazu mussten die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geordnet werden. Mit dem Gesetz liegt nun ein einheitlicher und praktikabler Ordnungsrahmen für den Jugendschutz vor.

Alterskennzeichnung auch für Computerspiele

Im Einzelnen sieht das Gesetz vor:

Auch für Computerspiele wird eine altersgerechte Kennzeichnung verbindlich, wie sie jetzt schon für Filme und Videos gilt. Dies soll verhindern, dass jugendgefährdende Spiele Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle wird neu geregelt. Insbesondere wird die Möglichkeit eingeführt, dass die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden kann. Damit sollen dort möglichst alle jugendgefährdenden Angebote erfasst werden können.
Zu diesem Zweck wird auch die Zuständigkeit der Bundesprüfstelle im Bereich der elektronischen Medien ausgedehnt. Ihre jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten kann dadurch im gesamten Online-Bereich genutzt werden. Ausnahme bleibt der Rundfunkbereich, der allein im Landesrecht geregelt ist.
Der Jugendmedienschutz wird auch systematisch neu gegliedert: Künftig wird zwischen "Trägermedien" (wie Bücher, Musik-CDs, Videokassetten, CD-ROMs und DVDs) und "Telemedien" (das sind Online-Medien) unterschieden. Diese Trennung löst die bisherigen Kategorien "Schriften", "Mediendienste" und "Teledienste" ab, deren Abgrenzung immer wieder zu Problemen führte.
Der Katalog der Trägermedien, die schwer jugendgefährdend sind, wird insbesondere im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle werden Trägermedien mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt, wenn sie den Krieg verherrlichen, Menschen in einer ihre Würde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.


Beim Jugendmedienschutz gemeinsame Eckpunkte mit den Ländern

Im Bereich des Jugendmedienschutzes ist sich der Bund mit den Ländern einig, dass die bisherige Regelung zahlreiche Schwachpunkte aufwies. Bereits im März 2002 hatten sich daher Bund und Länder auf die Eckpunkte einer umfassenden Neuordnung geeinigt. Wesentliche Inhalte der Absprache sind:

Die Länder schaffen eine einheitliche Rechtsgrundlage für den materiellen Jugendschutz in den Online-Medien und vereinheitlichen die Aufsichtsstruktur.

Die Erfahrung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften im Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten soll im gesamten Online-Bereich genutzt werden (mit Ausnahme des Rundfunkbereichs).
Die Selbstkontrolle wird gestärkt, indem sie von den Ländern in das Regulierungskonzept einbezogen wird.
Die Novelle des Jugendschutzgesetzes und der gleichfalls erforderliche Länderstaatsvertrag treten zeitgleich in Kraft. Eine erste Überprüfung beider Regelwerke ist innerhalb von fünf Jahren vorgesehen.



03.04.2003 - 15:31:51

[S@W]
Shomnjev Sa'at
Panzerbeifahrer

[*..]

new


Als ich das zu erst vor einer Woche bei Okaysoft gelesen hatte, dachte ich das ds nen übler Aprilscherz ist, aber nun ist es wirklich wahr...

naja, jedenfalls ist ja nicht allzu schlimm da die games ja nicht vom Markt verschwinden sondern "nur" indiziert werden. D.h. es darf keine Werbung (na und? vorher gab es dafür ja Werbung, also vor der Indizierung. Und wenn man bis dahin nichts vom Spiel gelesen/gesehen hat, will man es auch net haben :D) etc. dafür gemacht gemacht werden. Und es ist dann ja auch nicht ganz verboten sondern darf halt nicht angepriesen werde, du kannst des trotzdem noch weiterhin bei Makro-Markt und so kaufen. Sogar online bestellen kannst Du die Spiele noch! bei www.okaysoft.de (NEIN, ich mache keine Schleichwerbung für den Laden nur weil mein Cousin da arbeitet :-)) zum Beispiel musste nur einmalig deinen eingescannten Perso hinschicken und schon kann das fröhliche einkaufen weitergehen.

Und seit mal ehrlich, ihr braucht keine Berichte um Spiele zu bewerten, die meisten von euch laden die doc sowieso aus dem Netz herrunter.


 



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